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Fördermöglichkeiten

Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg vergibt auf Antrag Fördermittel für Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich Sport, Kultur und Soziales, die in erster Linie dem Gemeinwohl der Einwohnerinnen und Einwohner von Wentorf bei Hamburg dienen und von Vereinen oder Verbänden durchgeführt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind und seit mindestens einem Jahr bestehen und ihren Sitz in Wentorf bei Hamburg haben.

Ebenso können Einzelpersonen oder Zusammenschlüssen von Personen (Gruppen und Gemeinschaften) einen Antrag stellen, die ihren (Wohn-)Sitz in Wentorf bei Hamburg haben.

Die Vergabe der Fördermittel ist in der Richtlinie der Gemeinde Wentorf bei Hamburg zur Förderung von Sport, Kultur und Soziales geregelt.

Es gelten die Bewilligungsbedingungen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg in der jeweils gpltigen Fassung.

Anträge auf Förderung sind grundsätzlich bis spätestens zum 31.07. des laufenden Förderjahres zu richten an:  

Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Die Bürgermeisterin
Fachdienst 2.2 Kinder, Jugend, Kultur
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg

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